Zum Verwaltungsrecht gehören in erster Linie alle Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung ordnend, gestaltend oder auch leistend tätig ist. Solche Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung ist allgegenwärtig. Dementsprechend vielfältig sind die Angelegenheiten, die dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind.
Das Verwaltungsrecht ist eine ausgewiesene Kernkompetenz von Frau Dr. Schroeder.
Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht berät und vertritt Frau Dr. Schroeder ihre Mandanten kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich. Sie ist Expertin insbesondere in folgenden Teilbereichen des Verwaltungsrechts:
Darüber hinaus ist Frau Dr. Schroeder gleichermaßen kompetent und erfolgreich regelmäßig auch in anderen Teilbereichen des Verwaltungsrechts tätig, so z.B. im
Wenn Sie anwaltlichen Beistand in einem hier nicht ausdrücklich genannten Teilbereich des Verwaltungsrechts suchen, zögern Sie bitte nicht, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, um zu klären, ob Frau Dr. Schroeder für Sie tätig werden kann.