Als Anwältin für Verfassungsrecht ist Frau Dr. Schroeder mit komplexen Fragen vor allem in den Bereichen Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte befasst. Berücksichtigt werden hierbei z.B. auch die gemeinschaftsrechtlichen Bezüge.
Frau Dr. Schroeder verfügt über eine ausgewiesene langjährige fachliche Spezialisierung und anwaltliche Erfahrung im Verfassungsrecht und im Europarecht.
Im Verfassungsrecht ist Frau Dr. Schroeder in solchen Angelegenheiten tätig, die einen beamtenrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder hochschulrechtlichen Hintergrund bzw. Ursprung haben. In diesen Angelegenheiten ist Frau Dr. Schroeder sowohl rechtsberatend als auch als Bevollmächtigte kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich für ihre Mandanten tätig.
Die rechtsberatende Tätigkeit von Frau Dr. Schroeder betrifft vor allem die gutachterliche Beratung in verfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei werden aus den unterschiedlichsten Anlässen Rechtsgutachten zu konkreten verfassungsrechtlichen Anliegen erstellt. Gegenstand solcher Rechtsgutachten sind häufig die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde oder einer Normenkontrolle. Nicht selten dienen die Rechtsgutachten aber auch der rechtlichen Einschätzung eines verfassungsrechtlichen Anliegens im Vorfeld oder im Rahmen fachgerichtlicher Verfahren.
Die rechtsberatende Tätigkeit von Frau Dr. Schroeder erfolgt oftmals auch darin, dass sich Mandanten in verfassungsrechtlichen Angelegenheiten “im Hintergrund” anwaltlich begleiten lassen. In diesen Fällen agieren die Mandanten nach außen hin selbst und werden dabei – für Dritte bewusst nicht erkennbar – von Frau Dr. Schroeder fortlaufend begleitet.
Die Tätigkeit von Frau Dr. Schroeder als Bevollmächtigte erfolgt vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit dem 01.01.2019 besteht übrigens insoweit für jeden die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen zu erheben mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt des Landes Nordrhein-Westfalen in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt zu sein. Zu diesen Rechten gehören zum einen die durch Art. 4 Abs. 1 Landesverfassung Nordrhein-Westfalen inkorporierten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte des Grundgesetzes und zum anderen die spezifischen Landesgrundrechte.
Wenn Sie anwaltlichen Beistand in einer verfassungsrechtlichen Angelegenheit benötigen, zögern Sie bitte nicht, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.