
Universitäten in Corona-Zeiten: Erleichterungen für Wissenschaftspersonal
Die Höchstbefristungsgrenzen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird verlängert – und zwar um die Zeit, in der es durch Corona Einschränkungen im Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb gibt.
Wissenschaftliches Personal an Universitäten, das befristet beschäftigt ist, braucht gerade in Krisenzeiten wie dieser Unterstützung. Die Bundesregierung hat deshalb ein Gesetz auf den Weg gebracht, um die Befristungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie zu verlängern und somit den Wissenschaftlern eine längerfristige Perspektive zu bieten. Auch für Studierende gibt es Verbesserungen.
“Die Corona-Pandemie beeinträchtigt den Wissenschafts- und Hochschulbetrieb in Deutschland erheblich”, sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek am 06.05.2020 in Berlin. “Die Bundesregierung will die pandemiebedingten Beeinträchtigungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schnell und unbürokratisch abmildern und zusätzliche Anreize für BAföG-Geförderte schaffen.”
Das Zeitvertragsgesetz für die Wissenschaft wird aufgrund der Coronavirus-Pandemie um eine Übergangsregelung ergänzt. Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, werden damit verlängert – und zwar um die Zeit, in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs gibt. Das hat das Kabinett auf Initiative des Bundesforschungsministeriums beschlossen.
Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.09.2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Damit können betroffene Wissenschaftler trotz pandemiebedingter Einschränkungen ihre Qualifizierungsziele und ihre berufliche Weiterentwicklung weiterverfolgen.
Flexibilisierung der BAföG-Regeln
Daneben will die Bundesregierung auch Studenten helfen, die Bezieher von Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind. BAföG-Empfänger dürfen den BAföG-Satz ohne Abzüge mit Einnahmen aus Tätigkeiten zur Bekämpfung der Pandemie aufstocken. Das gilt ausschließlich für Beschäftigungen in Branchen und Berufen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie systemrelevant sind.
Mit diesem Beschluss des Kabinetts werden die bereits geschaffenen Anreize für Studenten, sich in der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu engagieren, weiter verstärkt.
Der Gesetzentwurf ist eine sog. Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag. Dieser soll aus der Mitte des Bundestages in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden und ab dem 01.03.2020 rückwirkend in Kraft treten.
Quelle: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 07.05.2020