
Staatliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und anschließende Entschädigungsansprüche für Betroffene
Die Infektionen mit dem neuen Coronavirus Covid-19 (SARS-CoV-2) breiten sich weltweit und damit auch in Deutschland immer weiter aus. Um dieser rasanten Ausbreitung Herr zu werden, muss der Staat unterschiedlichste Maßnahmen treffen. Im Alltag sind dies zur Zeit z.B. Anordnungen von häuslicher Quarantäne, Verteilung von „Ausstiegskarten“ durch die Deutsche Bahn AG und Luftfahrtunternehmen, die Schließung von nicht der unmittelbaren Versorgung der Bevölkerung dienenden Geschäften, Platzverweise usw. Bei etlichen dieser Maßnahmen handelt es sich um Schutzmaßnahmen speziell nach dem Infektionsschutzgesetz (kurz: IfSG), bei anderen Maßnahmen dagegen um solche der Gefahrenabwehr nach sonstigen jeweils einschlägigen Gefahrenabwehrgesetzen des Bundes oder der Bundesländer. Soweit diese Maßnahmen rechtmäßig ergangen sind, müssen sich die Betroffenen solchen Maßnahmen grundsätzlich fügen, können aber nachträglich möglicherweise finanzielle Ansprüche gegen den Staat z.B. auf Entschädigung haben. Zur Wahrung und ggf. Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen steht Ihnen Frau Dr. Schroeder als Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei Bedarf gerne rechtsberatend und/oder als Bevollmächtigte zur Verfügung.