
Public Viewing zur Fußball-WM
Veröffentlicht am 26.05.2014 um 16:11 Uhr
in Recht Aktuell
Die Länder haben am 23.05.2014 einer Verordnung über öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-WM zugestimmt.
Sie sorgt dafür, dass Weltmeisterschafts-Fußballspiele aus Brasilien auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr – in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht – gezeigt werden dürfen. Sie entspricht weitgehend den für die Fußball-WM 2006 und 2010 erlassenen Verordnungen.
Den Text der Verordnung finden Sie hier als PDF-Datei: VO Public Viewing Fußball WM 2014
Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 23.05.2014