
Neue Friedhofsatzung für die städtischen Friedhöfe in Köln
Veröffentlicht am 28.03.2014 um 12:15 Uhr
in Recht Aktuell
Nachdem der zuständige Ausschuss eine neue Friedhofsatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Köln beschlossen hat, wird am 08. April 2014 nun der Stadtrat über die neue Friedhofsatzung entscheiden.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Friedhofsatzung werden sein: die Erlaubnis, auf den Friedhöfen mit dem Fahrrad zu fahren, wobei eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gelten wird, und die Erlaubnis, QR-Codes auf Grabsteine anzubringen.