
rdds-spezial: Mediation
Die Mediation wird zunehmend auch in Deutschland als Verfahren zur Lösung von Konflikten eingesetzt. Das hat seinen guten Grund, bietet die Mediation den Konfliktbeteiligten doch die Möglichkeit, ihren Konflikt mit Unterstützung eines allparteilichen Mediators eigenverantwortlich, nachhaltig und rechtsverbindlich zu lösen. Damit bietet die Mediation eine echte Alternative zu den herkömmlichen Formen der Konfliktbewältigung, zumal sie im Vergleich zu den herkömmlichen Formen der Konfliktbewältigung auch schneller und kostengünstiger zu einer Lösung des Konflikts führen kann.
Die Mediation wird zunehmend auch in Deutschland als Verfahren zur Lösung von Konflikten eingesetzt. Das hat seinen guten Grund, bietet die Mediation den Konfliktbeteiligten doch die Möglichkeit, ihren Konflikt mit Unterstützung eines allparteilichen Mediators eigenverantwortlich, nachhaltig und rechtsverbindlich zu lösen. Damit bietet die Mediation eine echte Alternative zu den herkömmlichen Formen der Konfliktbewältigung, zumal sie im Vergleich zu den herkömmlichen Formen der Konfliktbewältigung auch schneller und kostengünstiger zu einer Lösung des Konflikts führen kann.
Ein wesentlicher Vorteil der Mediation besteht außerdem darin, dass ein Konflikt umfassend zur Lösung gestellt werden kann, denn nicht selten ist ein aktueller Streitpunkt nur die Spitze eines Eisbergs.
Ein weiterer Vorteil der Mediation besteht darin, es bei einer erfolgreichen Mediation keine Sieger und Besiegten, sondern vielmehr eine win-win-Lösung gibt, d.h. eine Lösung, die den Interessen und Bedürfnissen aller Konfliktbeteiligten gerecht und daher von allen Konfliktbeteiligten getragen wird. Daher können die Konfliktbeteiligten wieder einen normalen Umgang miteinander pflegen.
Wie läuft eine Mediation ab?
Eine Mediation besteht aus sechs Phasen:
In Phase 1 findet das sog. Erstgespräch statt. Hier klären die Konfliktbeteiligten und der Mediator/die Mediatorin u.a., ob eine Mediation für die Lösung des konkreten Konflikts in Betracht kommt, ob sich die Konfliktbeteiligten auf eine Mediation einlassen möchten, welche Erwartungen die Konfliktbeteiligten an die Durchführung ihrer Mediation haben etc. Wenn sich alle Beteiligten auf die Durchführung einer Mediation verständigen, schließen sie im Anschluss an das Erstgespräch einen sog. Mediationsvertrag, in dem die bisherigen Vereinbarungen festgehalten werden.
In Phase 2 findet die sog. Themensammlung statt. Hier werden alle Themen und Anliegen jedes Konfliktbeteiligten gesammelt, die in der Mediation erörtert und geklärt werden sollen. Die in der Themensammlung zusammengetragenen Punkte liefern damit den Stoff für die weiteren Phasen der Mediation. Die Themensammlung ist aber nicht abschließend, d.h. sollte sich im Laufe der Mediation herausstellen, dass weitere Themen zu erörtern sind, kann dieses Thema selbstverständlich aufgenommen werden.
In Phase 3 erfolgt die sog. Interessenklärung. Hier werden die Interessen, die Bedürfnisse und die Motive jedes Konfliktbeteiligten in Bezug auf jedes in Phase 2 gesammelte Thema und Anliegen im Einzelnen herausgearbeitet. Die Interessenklärung ist eine wichtige Phase, weil hier eingehend auch die Hintergründe eines Konflikts herausgearbeitet werden und die Konfliktbeteiligten durch gegenseitiges Zuhören der Anliegen jedes Konfliktbeteiligten gegenseitiges Verständnis entwickeln.
In Phase 4 findet die sog. kreative Ideensuche statt. Auf der Grundlage der in Phase 3 gewonnenen Erkenntnisse werden hier von jedem Konfliktbeteiligten – in Form eines Brainstormings – denkbare Optionen für die Lösung des Konflikts vorgetragen. Eine Bewertung der Lösungsoptionen findet in dieser Phase der Mediation bewusst noch nicht statt, um die Kreativität nicht zu schmälern.
In Phase 5 werden die in Phase 4 gesammelten Lösungsoptionen dann dahingehend bewertet, ob und ggf. inwieweit die einzelnen Lösungsoptionen für jeden Konfliktbeteiligten interessen- und bedürfnisgerecht sind. Außerdem wird erörtert, ob und ggf. inwieweit die Lösungsoptionen praktisch umsetzbar sind.
In Phase 6 wird eine sog. Mediations- oder Abschlussvereinbarung getroffen. In diese schriftliche Vereinbarung werden die einvernehmlich erarbeiteten Lösungen aufgenommen. Auf Wunsch der Konfliktbeteiligten kann eine Abschlussvereinbarung notariell beurkundet werden und ist damit sofort vollstreckbar.
Bei welchen Konflikten ist eine Mediation geeignet?
Eine Mediation ist grundsätzlich bei allen Konflikten geeignet. Grundvoraussetzung für eine Mediation ist allerdings, dass alle Konfliktbeteiligten bereit sind, sich auf eine Mediation einzulassen, um in diesem Verfahren eine Lösung des Konflikts zu erarbeiten.
Mediation kann sowohl im privaten als auch im beruflichen Lebensbereich zur Anwendung kommen: Im privaten Lebensbereich kann sich eine Mediation z.B. bei Konflikten in der Familie oder zwischen Familien, beim Engagement in Vereinen oder anderen Organisationen, in Erbschaftsangelegenheiten, bei Nachbarstreitigkeiten etc. anbieten. Im beruflichen Lebensbereich kommt eine Mediation z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, in Dienststellen, in Bildungseinrichtungen, zwischen Freiberuflern, bei Konflikten zwischen Betrieben, zwischen Behörden, oder bei Konflikten zwischen Behörden oder zwischen Behörden und Bürgern in Betracht.
Bei jedem Konflikt lohnt sich daher die Überlegung, ob eine Mediation eine geeignete Möglichkeit bietet. Eine Mediation kann eine echte Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sein.
Bei Interesse an einer Mediation bietet es sich an, dass sich die Konfliktbeteiligten an einen qualifizierten Mediator/eine qualifizierte Mediatorin wenden, um in einem Erstgespräch abzuklären, ob die Mediation als Konfliktlösungsverfahren in Betracht kommt.
Warum einen AnwaltMediator/eine AnwaltMediatorin beauftragen?
Der Beruf des Mediators ist rechtlich nicht geschützt, so dass jeder, der sich zur Mediation berufen fühlt, diese Tätigkeit ausüben kann. Daher ist für Konfliktbeteiligte prinzipiell erhöhte Aufmerksamkeit geboten, welchen Mediator/welche Mediatorin sie aussuchen.
Konfliktbeteiligte sollten darauf achten, dass der Mediator/die Mediatorin eine anerkannte Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin absolviert hat. So müssen z.B. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die die Bezeichnung Mediator/Mediatorin führen wollen, zunächst eine anerkannte Ausbildung absolvieren und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen, bevor sie die Bezeichnung Mediator/Mediatorin führen können. Dadurch ist gewährleistet, dass kein Anwalt/keine Anwältin als Mediator/Mediatorin tätig wird, ohne zuvor die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben.
Für die Beauftragung eines AnwaltMediators/einer AnwaltMediatorin sprechen weitere gute Gründe:
- So unterliegen AnwaltMediatoren den beruflichsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Damit unterliegen sie auch als Mediatoren stets ohne Weiteres der Verschwiegenheitspflicht, was in Mediationen sehr wichtig ist.
- Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nahezu jeder Konflikt im Leben einen rechtlichen Bezug hat. Hiermit können AnwaltMediatoren in einer Mediation damit kompetent umgehen, weil juristische Zusammenhänge zu ihrem Alltag gehören. Insoweit unterscheiden sie sich wesentlich von juristisch nicht geschulten Mediatoren.