
Jura-Professor darf eigene Uni vor europäischen Gerichten vertreten
Veröffentlicht am 19.07.2022 um 11:01 Uhr
in Recht Aktuell
Der EuGH hat am 24.02.2022 entschieden, dass ein Jura-Professor seine eigene Hochschule vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union vertreten darf. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zwischen dem Hochschullehrer und seiner Universität stehe der erforderlichen Unabhängigkeit nicht entgegen. Er dürfe seine Hochschule grundsätzlich auch dann vertreten, wenn er Koordinator und Teamleiter des in Streit stehenden Projekts sei.
EuGH, Urt. v. 24.02.2022 – C-110/22