
Genehmigung des Prüfungsrücktritts bei Verstoß gegen die Fürsorgepflicht
Veröffentlicht am 18.11.2022 um 11:25 Uhr
in Recht Aktuell
Grundsätzlich kann ein Student seinen Rücktritt auch nach dem Beginn einer Prüfung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit erklären. Dabei kann die Prüfungsbehörde nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen, wenn sie sich ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen auf die inhaltliche Unzulänglichkeit einer ärztlichen Bescheinigung beruft und keine Nachbesserung verlangt.
BVerwG, Beschl. v. 27.09.2022 – 6 B 20.22