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Genehmigung des Prüfungsrücktritts bei Verstoß gegen die Fürsorgepflicht

Rechtsanwalt Fachanwalt Hochschulrecht

Genehmigung des Prüfungsrücktritts bei Verstoß gegen die Fürsorgepflicht

Grundsätzlich kann ein Stu­dent sei­nen Rück­tritt auch nach dem Be­ginn einer Prü­fung wegen krank­heits­be­ding­ter Prü­fungs­un­fä­hig­keit er­klä­ren. Dabei kann die Prü­fungs­be­hör­de nach Auffassung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts gegen ihre Für­sor­ge­pflicht ver­sto­ßen, wenn sie sich ohne wei­te­re Auf­klä­rungs­maß­nah­men auf die in­halt­li­che Un­zu­läng­lich­keit einer ärzt­li­chen Be­schei­ni­gung be­ruft und keine Nach­bes­se­rung ver­langt.
BVerwG, Beschl. v. 27.09.2022 – 6 B 20.22