rdds dashboard icon
Kanzlei DR. SCHROEDER

Dürener Str. 270

50935 Köln

 

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

Telefax: +49 (0)221 430 82 949

 

E-Mail: kanzlei@rdds.eu

Internet: www.rdds.eu

Recht Aktuell im Newsfeed
 

Dauerhafte Körperwelten-Ausstellung in Berlin kann vorerst eröffnen

Rechtsanwalt Fachanwalt Verwaltungsrecht

Dauerhafte Körperwelten-Ausstellung in Berlin kann vorerst eröffnen

Das VG Berlin hat am 10.02.2015 in einem Eilverfahren entschieden, dass die ausgestellten Plastinate des “KÖRPERWELTEN Museum Berlin” nicht gegen das Berliner Bestattungsgesetz verstoßen.

Die Antragstellerin beabsichtigt, ab dem 18.02.2015 unter dem Namen “KÖRPERWELTEN Museum Berlin” eine Dauerausstellung von plastinierten menschlichen Körpern und Körperteilen im Gebäude des Fernsehturms am Berliner Alexanderplatz zu eröffnen. Das VG Berlin hatte mit Urteil vom 16.12.2014 entschieden, dass es für diese Ausstellung keiner vorherigen Genehmigung nach dem Berliner Bestattungsgesetz bedürfe. Das Bezirksamt Mitte von Berlin legte gegen das Urteil Berufung ein und untersagte der Antragstellerin mit sofort vollziehbarem Bescheid die Eröffnung der Ausstellung. Für jeden Tag der Zuwiderhandlung drohte die Behörde zudem ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an.

Das VG Berlin hat dem Eilantrag statt gegeben

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist für einen Verstoß gegen das Berliner Bestattungsgesetz, wie er von der Behörde geltend gemacht werde, nach wie vor nichts ersichtlich. Die Argumentation, wonach das Gesetz auf anatomische Dauerpräparate wie Plastinate nicht anwendbar sei, habe das Bezirksamt nicht entkräftet. Daher halte das Verwaltungsgericht an der aus dem Urteil folgenden Rechtsauffassung fest.

VG Berlin, Beschl. v. 10.02.2015 – 21 L 29.15 (nicht rechtskräftig)

Pressemitteilung des VG Berlin vom 10.02.2015

Rechtliche Themen:
,