
Bundesrat billigt Änderung des BVerfGG
Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung am 12.06.2015 eine Rechtsänderung, die die Befugnis zur Wahl der vom Bundestag zu bestimmenden Bundesverfassungsrichter auf das Plenum des Deutschen Bundestages überträgt.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Mitglieder des BVerfG je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat zu wählen sind. Bisher wählte der Bundestag die Richter jedoch nicht unmittelbar, sondern in indirekter Wahl durch einen Wahlausschuss mit zwölf Mitgliedern. Mit dem Gesetz übernimmt der Bundestag nun das Wahlverfahren des Bundesrates.
Weitere InformationenEntwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BT-Drs. 18/2737 – PDF, 151 KB)
Pressemitteilung des Bundesrats v. 12.06.2015