
Bundesamt für Verfassungsschutz muss “Gysi-Akten” löschen
Das VG Köln hat am 21.08.2014 das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtet, Gregor Gysis Personenakte zu vernichten beziehungsweise dessen elektronisch gespeicherte Daten zu löschen.
Seit 2006/2007 stritten der Kläger und das Bundesamt für Verfassungsschutz um die Löschung und Vernichtung personenbezogener Daten. Nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 17.09.2013 (2 BvR 2436.10 und 2 BvE 6.08 “Fall Ramelow”) entschieden hatte, dass die langjährige Beobachtung des ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE LINKE, Dr. Gregor Gysi, einen Eingriff in dessen freie Mandatsausübung darstelle und nicht gerechtfertigt sei, erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es nunmehr auch die gespeicherten Daten des Klägers löschen bzw. vernichten werde.
Auf Antrag des Klägers erließ das VG Köln ein entsprechendes Anerkenntnisurteil.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Münster gestellt werden.
VG Köln, Urt. v. 21.08.2014 – 20 K 1468/08 (nicht rechtskräftig)
Pressemitteilung des VG Köln vom 05.09.2014