
Bewertung einer Prüfungsarbeit mit “0” Punkten bei Besitz einer nicht zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung während der ersten juristischen Staatsprüfung
Der BayVGH hat am 21.04.2016 die Berufung des Klägers zurückgewiesen, mit der er sich gegen das erstinstanzliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. März 2015 (Az.: M 4 K 13.2344) gewendet hatte.
Der amtliche Leitsatz des BayVGH lautet: Die Bewertung einer Aufgabe der Ersten juristischen Staatsprüfung mit “ungenügend” (0 Punkte) ist auch dann nicht unverhältnismäßig, wenn der Prüfungsteilnehmer während der Prüfung ohne sich dessen bewusst zu sein im Besitz einer nicht als Hilfsmittel zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung war, die der Bearbeitung der konkreten Aufgabe nicht förderlich sein konnte.
BayVGH, Urt. vom 21.01.2016 – 7 BV 15.1233 (nicht rechtskräftig)
Quelle: DÖV 2016, 395 (Leitsatz)
Schlagworte: Staatsprüfung, Prüfungsarbeit, Bewertung, Hilfsmittelkontrolle, Wettbewerbsvorteil, Gleichbehandlung, Täuschungsversuch, unzulässiges Hilfsmittel, Chancengleichheit