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“Haar- und Barterlass” der Bundeswehr wird ersetzt

Rechtsanwalt Fachanwalt Verwaltungsrecht

“Haar- und Barterlass” der Bundeswehr wird ersetzt

Der bisher geltende sog. “Haar- und Barterlass” der Bundeswehr wird mit Wirkung ab dem 01.02.2014 durch eine neue zentrale Dienstvorschrift (A 2630/1) mit dem Namen “Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr” ersetzt.

Noch Mitte Dezember des vergangenen Jahres hatte der 1. Wehrdienstsenat beim Bundesverwaltungsgericht entschieden, „…dass der Bundesminister der Verteidigung befugt ist, im Zusammenhang mit der Uniform der Soldaten auch deren Haar- und Barttracht zu regeln.“ Heutzutage geht es aber schon längst nicht mehr lediglich um die Länge des Haupthaares oder ob der Mann sich einen Bart wachsen lassen darf. Vielmehr möchte die Bundeswehr mit der neuen Dienstvorschrift den veränderten Gegebenheiten insbesondere beim Körperschmuck und bei der Körperbemalung Rechnung tragen. Die neue Dienstvorschrift enthält ein eigenes Kapitel für das Thema „Körpermodifikation und Körperbemalungen“. Den Text der neuen Dienstvorschrift finden Sie hier: Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr A 2630/1

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