Beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittener Abriss der Bizepssehne als Dienstunfall
Der beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne stellt einen Dienstunfall dar. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen mit am 28.07.2022 verkündetem Urteil. Der Kläger, ein Postbeamter, hob am 12. Mai 2020 ein etwa 30 kg schweres Paket in sein Zustellfahrzeug. Dabei erlitt er einen......
12.08.2022 | Kanzlei DR. SCHROEDER